Anwalt für Verkehrsrecht in Melle

Haben Sie unangenehme Post bekommen von einer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht im Zusammenhang mit einem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr?

Es geht um Bussgeldbescheid, Punkte, Fahrerlaubnis, MPU usw.?

Ihre Fragen und die besten taktischen Verhaltensweisen sollten Sie möglichst umgehend anwaltlich besprechen.
Denn derartige Post erledigt sich leider nicht von selbst.

Gerne stehe ich Ihnen hierbei mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite und vertrete Sie im behördlichen Verfahren und vor Gericht.


(05422) 910 9810


Die richtige Reihenfolge!

1. Ruhe bewahren

2. Keine Angaben gegenüber Behörden machen

3. Anwalt beauftragen

Bitte lassen Sie sich nicht vom ersten Schock nach Erhalt solcher Behördenpost dazu hinreißen, gut gemeinte aber unüberlegte Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, wenn Sie als "Beschuldigter" genannt werden oder wenn Sie auch nur einen "Anhörungsbogen" erhalten haben.

Mit Beauftragung eines Anwalts kann zunächst Akteneinsicht beantragt werden. Das ist Ihr gutes Recht.

Erst nach vollständiger Akteneinsicht sollte das weitere Vorgehen geklärt werden.

  • Kanzlei Lamkemeyer - Hilfe im Verkehrsrecht - Für Sie vor Ort in Melle

    Anwalt für Verkehrsrecht in Melle: Eine Wortwolke mit Begriffen zum Verkehrsrecht
  • Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es größtenteils um die Verteidigung gegen einen von einer Behörde erhobenen Vorwurf, dass man sich Im Straßenverkehr rechtswidrig verhalten habe und dass dies nun ggf. Sanktionen nach sich zieht.

  • Auch hier ist ein taktisch richtiges Verhalten von Anfang an wichtig. Vater Staat will uns hier erziehen und uns für unser Fehlverhalten belangen und dies müssen wir natürlich auch nicht willenlos und ungeprüft über uns ergehen lassen.

  • Erst recht gilt dies, wenn es sich um einen Bereich des Verkehrsstrafrechts handelt.