
Anwalt für Verkehrsrecht in Melle
Haben Sie unangenehme Post bekommen von einer Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht im Zusammenhang mit einem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr?
Es geht um Bussgeldbescheid, Punkte, Fahrerlaubnis, MPU usw.?
Ihre Fragen und die besten taktischen Verhaltensweisen sollten Sie möglichst umgehend anwaltlich besprechen.
Denn derartige Post erledigt sich leider nicht von selbst.
Gerne stehe ich Ihnen hierbei mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite und vertrete Sie im behördlichen Verfahren und vor Gericht.
(05422) 910 9810
Die richtige Reihenfolge!
1. Ruhe bewahren
2. Keine Angaben gegenüber Behörden machen
3. Anwalt beauftragen
Bitte lassen Sie sich nicht vom ersten Schock nach Erhalt solcher Behördenpost dazu hinreißen, gut gemeinte aber unüberlegte Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, wenn Sie als "Beschuldigter" genannt werden oder wenn Sie auch nur einen "Anhörungsbogen" erhalten haben.
Mit Beauftragung eines Anwalts kann zunächst Akteneinsicht beantragt werden. Das ist Ihr gutes Recht.
Erst nach vollständiger Akteneinsicht sollte das weitere Vorgehen geklärt werden.