Anwalt für Urheberrecht in Melle

Die Kanzlei Lamkemeyer vertritt Sie in urheberrechtlichen Belangen von Anfang an außergerichtlich und gerichtlich.

Neben außergerichtlicher Beratung, Rechtsgestaltung und Auslotung von Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung vertritt Sie die Kanzlei Lamkemeyer auch gerichtlich, beispielsweise im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) oder im regulären Klageverfahren (Hauptsacheverfahren).

Spezielle Zuständigkeit

In gerichtlichen Angelegenheiten ist zu beachten, dass es in ganz Deutschland speziell für Urheberrechtssachen zuständige Gerichte gibt. Die Kanzlei Lamkemeyer vertritt Sie daher bei Bedarf auch vor den zuständigen Gerichten in Urhebersachen bundesweit.

Hilfe bei Abmahnung

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist eine UMGEHENDE rechtliche Überprüfung erforderlich.

Geraten Sie nicht in Pankik, sondern kontaktieren Sie mich sofort. In derartigen Sachen gelten häufig sehr kurze Fristen.

Abhängig vom jeweiligen Urheber und/oder der beauftragten Abmahn-Kanzlei sind die ursprünglich geltend gemachten Forderungen nicht unbedingt in Stein gemeißelt.

Ohne fundierte urheberrechtliche Kenntnisse können Sie dies aber nicht erkennen und begehen möglicherweise teure Fehler, wenn Sie unüberlegt selber mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen. Von deraritgen unüberlegten Kontaktaufnahmen ohne vorherige anwaltliche Beratung ist dringend abzuraten.

Setzen Sie sich lieber sofort mit mir in Verbindung zur Vereinbarung eines zeitnahen Besprechungstermins.



(05422) 910 9810


  • Das URHEBERRECHT ist geregelt in Gesetzen wie dem Urhebergesetz, Verlagsgesetz und Kunsturhebergesetz. Diese wollen einerseits die Nutzungs- und Verwertungsinteressen des Urhebers an seinem geistigen Eigentum schützen. Andererseits sollen aber auch die Interessen der Nutzer am Zugang zum Werk berücksichtigt werden.

  • Die Gesetze regeln daher auch, was der Urheber zu dulden hat.

  • Neben Fragen zur Gestaltung von Lizenzverträgen, Nutzungs- und Verwertungsrechten und des Persönlichkeitsschutzes kommt auch hierbei dem rechtlichen Procedere der Abmahnung eine zentrale Rolle zu.

  • Wenn ein Urheber behauptet, in seinen Rechten verletzt zu sein, muss man sich häufig mit verschiedensten Ansprüchen auseinandersetzen, z.B. Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen, Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz.

  • Auch die korrekte Berechnung von Schadensersatzpositionen, wie etwa Lizenzschadensersatz, ist in der Regel ohne fundierte Kenntnis und Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung nebst Übertragung der Grundsätze auf den Einzelfall kaum zu bewerkstelligen.